Informationen zur Schlichtungsstellen nach §41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 EnWG

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Grundversorger Strom

 

Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

 

Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energie- wirtschaftsgesetzes, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu Veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.

 

Am 01. Juli 2012 wurde festgestellt und zum 30.09.2012 veröffentlicht:

Grundversorger für das Netzgebiet Kappelrodeck ( Hauptort ohne den Ortsteil Waldulm ) ist die Ziegler GmbH & Co.KG in Ihrer Eigenschaft als Strom-Vertrieb .

 

Nach der Feststellung und Meldung an die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg zum Stichtag 01.Juli 2012 werden die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet der Ziegler GmbH & Co.KG ( Netzbetreiber ), vom Vertrieb der Ziegler GmbH & Co. KG mit Strom beliefert.

 

Mit der Einstellung des Stromvertriebs zum 31.12.2021 endet die Grundversorgung durch Ziegler. Für die Zeit ab dem 01.01.2022 wird derzeit ein neuer Grundversorger ermittelt..

 

 

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an : info@ziegler-ewk.de

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